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Einreise- & Zollbestimmungen |
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Einreise- & Zollbestimmungen für Mexiko
Europäische Staatsbürger benötigen lediglich einen Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate gültig ist und eine Touristenkarte, die normalerweise bei der Einreise beim Zoll für max. 180 Tage ausgestellt wird. Die Ein- und Ausfuhr von in- und / oder ausländischen Währungen ist zollfrei.
Folgende Dinge dürfen eingeführt werden:
Folgende Dinge dürfen nicht ausgeführt werden
- - Archäologische Fundstücke
- Antiquitäten,
- Muscheln
- Kakteen
- Schusswaffen
- Munition
- Drogen
- Korallen
- Sand
Einfuhrbestimmungen der Europäischen Union
Zollfreie Warenmengen pro Erwachsenen ab 17 Jahren)
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200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Drehtaback |
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1 Liter Schnapps (Alkohol > 22 % vol.) oder 2 Liter Schaum- bzw. Likörwein (Alkohol < 22 % vol.) |
Bei der Einreise über einen internationalen Flughafen der europäischen Union dürfen Waren, ausschließlich zum persönlichen Gebrauch, im Wert bis 175 € zollfrei in die EU eingeführt werden, bei Waren im Wert über 350,- Euro müssen neben den 19% MWST auch noch der Zoll bezahlt werden, die Zollsätze liegen je nach Warenart zwischen 2% und und 15%.
ACHTUNG: Die Einfuhr von Muscheln, schwarzen Korallen, sowie vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten, zu denen auch einige Kakteenarten gehören, ist verboten!
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